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Was weg ist, ist nunmal weg

Früher gliederte sich das Jahr lediglich in die vier Jahreszeiten: Herbst, Winter, Frühling und Sommer. Für Schnäppchenjäger kam dann in den 1950er-Jahren die „Verordnung über Sommer- und Winterschlussverkäufe“ hinzu, die das Bundeswirtschaftsministerium einführte: Der Einzelhandel durfte pro Jahr fortan nach § 7 Abs. 3 Ziff.1 UWG a.F. – Ordnung muss eben sein – zwei Saisonschlussverkäufe mit je 12 Werktagen durchführen. Diese Regelung wurde 2004 gestrichen, Mode- und Onlinehandel konnten fortan das ganze Jahr über die Preise ordentlich runtersetzen.

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